19.03.2024
Geplante Reform der Werkstätten für behinderte Menschen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr 2023 einen Reformprozess der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland begonnen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte begleitet die Reform der Werkstätten und hat dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht.

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Die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt sind in der UN-BRK festgelegt. Die UN-Staatenprüfung im letzten Jahr hat ergeben, dass die momentane Situation der Werkstätten in Deutschland gegen die Konvention verstößt. Deshalb hat das BMAS einen Reformprozess eingeleitet.

Die geplante Reform sieht Änderungen in vier Handlungsfeldern vor:

  1. Zugang in die Werkstatt
  2. Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  3. Werkstattentgelt: Transparenz und Angemessenheit
  4. Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen

Das Eckpunktepapier zeigt die Missstände aus Sicht der Monitoringstelle im Detail auf und enthält konkrete Forderungen zur Umsetzung der UN-BRK.
 

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