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Inklusion
Die offizielle Definition von Inklusion
Die „vollkommene“ Inklusion besteht aus dem gleichberechtigten Miteinander aller Menschen, d.h. auch Menschen mit Migrationshintergrund und sogenannten „Randgruppen“.
Wir verstehen darunter:
Inklusion - noch eine Vision
- Gelebte Vielfalt
- Gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung
- Behinderte Menschen werden anhand ihrer Fähigkeiten gemessen
- Veränderung bestehender Systeme, Strukturen und Einstellungen (Bewusstseinsbildung)
Inklusive Angebote für alle Menschen, egal, ob jung, alt, mit und ohne Behinderung oder Migrationshintergrund. Das heißt aber nicht, dass alle speziellen Angebote für bestimmte Zielgruppen abgeschafft werden müssen. Sie müssen nur auch offen für andere sein. Beispiel: Angebote für SeniorInnen müssen auch für ältere Menschen mit Behinderung nutzbar sein.
Weitere Informationen über unser Inklusionsprojekt "Spuren machen - Für mehr Inklusion"